Wann bekomme ich mein Geld?

Abschlagsrechnung und Schlussrechnung

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 11/2023
Recht
Hat ein Brückenplaner die Leistungsphase 2 erbracht, kann er eine Abschlagsrechnung basierend auf der Kostenschätzung stellen. Ist die letzte Bauleistung für die Brücke abgenommen, kann er auch seine bis dahin erbrachten Leistungen abnehmen lassen und eine Schlussrechnung für diese Teilleistungen stellen. Hat er die Leistungsphase 9 im Auftrag, die Objektbegehung durchgeführt und bei der Freigabe der Sicherheitsleistungen mitgewirkt, kann er die restlichen Leistungen ebenfalls abnehmen lassen und eine Schlussrechnung stellen.

Frage 1: Ein Ingenieur: Mein Auftraggeber meint, ich könne erst mit Fertigstellung der Entwurfsplanung eine Abschlagsrechnung auf Basis der Kostenberechnung stellen, weil erst dann die Kostenberechnung vorliegt. Bis dahin müsse ich auf Basis der deutlich niedrigeren Kostenannahme aus dem Vertrag abrechnen. Stimmt das?

Frage 2: Eine Auftraggeberin: Mein Planer möchte monatlich Abschlagsrechnungen stellen. Darf er das?
 

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