Frage 1: Ein Ingenieur: Mein Auftraggeber meint, ich könne erst mit Fertigstellung der Entwurfsplanung eine Abschlagsrechnung auf Basis der Kostenberechnung stellen, weil erst dann die Kostenberechnung vorliegt. Bis dahin müsse ich auf Basis der deutlich niedrigeren Kostenannahme aus dem Vertrag abrechnen. Stimmt das?
Frage 2: Eine Auftraggeberin: Mein Planer möchte monatlich Abschlagsrechnungen stellen. Darf er das?
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