In unserer Januar-Februar-Ausgabe 2011 hatten wir unter der Überschrift „Meistens ein Umbau. Ökologische Gewässerumgestaltungen gelten meistens als Planung einer Freianlage“ einen Beitrag veröffentlicht, dessen Aussage, wie der Autor des folgenden Beitrages belegen will, „irreführend ist und“, wie er schreibt, „zu Verstößen gegen die Bestimmungen der Preisverordnung HOAI führen kann“. Der Autor – ein seit Jahrzehnten einschlägig erfahrener Beratender Ingenieur und Sachverständiger – hat als langjähriges Mitglied mehrerer Fachgremien des Ausschusses der Verbände und Kammern der Architekten und Ingenieure für die Honorarordnung (AHO) an unzähligen Verhandlungen für mehrere HOAI-Novellierungen teilgenommen, und er deduziert seinen Widerspruch direkt aus der Amtlichen Begründung der HOAI, die in diesem Punkt seit Jahren quasi unverändert gilt.
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