Die seit vielen Jahre andauernden Rechtsstreitigkeiten wegen Bauablaufstörungen und Nachtragsfluten sind die Ergebnisse der eingangs beschriebenen Effizienzkrise. Repräsentative Großprojekte wie „Stuttgart 21“, der Flughafen Berlin-Brandenburg oder die Hamburger Elbphilharmonie werden infolge dieser Krise nicht rechtzeitig fertiggestellt oder sind geplagt von explodierenden Kosten. Neben dem medienwirksamen Versagen bei öffentlichen Bauprojekten steht die private Baubranche oft nicht besser da. Auch sie ist geprägt von Terminüberschreitungen, streitigen Nachträgen und einer zeitraubenden Klärung der Streitigkeiten vor den staatlichen Gerichten. Die Lage lässt sich auf einen Nenner bringen: Die Errichtung vieler Bauprojekte in Deutschland verläuft trotz der immensen wirtschaftlichen Bedeutung selten vollends zufriedenstellend. Internationale Krisen wie die Covid-19-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine tragen ihr Übriges zu den Abwicklungsproblemen
auf der Baustelle bei.
Dringend notwendige Veränderungen
Deutsche Bauverträge basieren auf dem Prinzip, dass Misstrauen zwischen den Vertragspartnern herrscht und daher alle denkbaren Störfälle möglichst umfassend und abschließend finanziell zugewiesen sein sollen. Wenn etwas schief geht, gibt es stets mindestens einen Verantwortlichen, dem der Vertrag ein Kostenrisiko zuteilt. Hierdurch werden das Konfliktverhalten und die Vertragsabwicklung von vornherein in eine ineffiziente, da einzelkämpferische Richtung gelenkt und Kooperation von vornherein gehemmt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass nahezu kein Projekt so beendet wird, wie es geplant wurde. Änderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Personal, Lieferengpässe oder neue Baugrunderkenntnisse sind an der Tagesordnung. Mit diesen unvermeidlichen Änderungen muss ein Vertrag umgehen können. Nach dem Status quo bedeutet so ein realisiertes Risiko aber allzu oft Streit über Verantwortlichkeit, Baustillstand und ein Scheitern des Projekts.
Mehrparteienverträge denken das Bauprojekt neu. Sie sind auf eine Zusammenarbeit aller Beteiligten ab Vertragsschluss angelegt und basieren nicht auf Misstrauen, sondern auf Vertrauen. Es werden die Fähigkeiten und Interessen aller Beteiligten so früh wie möglich genutzt und gefördert. Somit wird nachweislich in vielen Fällen ein wirtschaftlich zufriedenstellendes Ergebnis in der Durchführung des Projekts erreicht. Verschwendung, beispielweise in Form von umfangreichem (ergebnislosem) Schriftverkehr zwischen verschiedenen Beteiligten oder von teuren Klageerhebungen, wird verhindert und stattdessen in konstruktive Bahnen gelenkt. Bei der Nutzung dieser Vertragsart geht es nicht mehr wie bisher darum, mit minimalem Aufwand unter Maximierung des eigenen Profits ein für den Bauherrn gerade noch akzeptables Ergebnis zu erreichen. Vielmehr ist das Ziel, mit gemeinsam bestmöglicher Leistung ein optimales Produkt für den Bauherrn zu liefern und allseitig an diesem Mehrwert zu partizipieren.
Hierfür wird gänzlich neu über die Gewinngenerierung nachgedacht. Die Grundvergütung steigt mit dem Erreichen vorher definierter Projektziele, nicht (allein) durch eigenen Aufwand. Diese Umkehr der Betrachtung rechtfertigt sich durch die Teilhabe aller Beteiligten am durch gute Arbeit erzielten Mehrwert des Projekts und den Einsparungen gegenüber herkömmlicher Projektabwicklung. Der von allen Beteiligten erstrebte Gewinn wird so durch ein überdurchschnittliches Produkt erzielt und nicht durch verschwendungsbegünstigende Vergütung nach Stunden- oder Stückzahl, welche im Streitfall erst langwierig eingeklagt werden muss.
Diese Denkweise wird auch vertraglich abgebildet: So wird ein umfassender Vertrag zwischen Bauherren, Planern und Bauunternehmern geschlossen. Dieser ersetzt die zahlreichen Einzelverträge und verringert Schnittstellenrisiken. Hierneben treten ausdrücklich formulierte Kooperationspflichten und eine Projektcharta nennt die gemeinsamen Werte für das Projekt. Statt staatlicher Gerichte werden Streitigkeiten von internen Projektgremien oder außerstaatlichen Stellen gelöst. Die Haftung wird – wo dies rechtlich möglich ist – ausgeschlossen bzw. versichert.
Betrachtet man die Abwicklung eines Bauprojekts, so sind aber noch mehr Aspekte als die bloß rechtliche Ausgestaltung in den Verträgen von Bedeutung. Weitere relevante Inhalte sind etwa der gegenseitige Umgang und die Ziele der Beteiligten. Diese müssen nicht gegensätzlich sein, sondern können dem Projekt dienen. Unter den Begriff der „Projektkultur“ fallen zudem die nicht immer verbindlich regelbaren, sondern auch rein tatsächlich wachsenden Säulen der Projektabwicklung, wie Vertrauen oder gemeinsame Problemlösung. Diese Aspekte sind nicht vollständig in einem Vertrag abbildbar, sondern erfordern Kooperation zwischen den Beteiligten.
Die Gretchenfrage: Haftung?
Spricht man über Mehrparteienverträge, so ist die erste Frage regelmäßig die nach der Haftung der Beteiligten. Es ist ungewohnt, dass über Haftungsausschlüsse diskutiert wird, statt über Nachtragsforderungen. Bei Mehrparteienverträgen ist die Haftung in der Planungsphase regelmäßig ausgeschlossen. Dies folgt der Erkenntnis, dass Angst vor Haftung die Innovation hemmt. Beteiligte tun lieber nichts, statt bei (fremder) Planung zu helfen und sich damit einem Haftungsrisiko auszusetzen. Teilbeiträge werden streng abgegrenzt und dadurch Ressourcen verschwendet, statt gemeinsam über Lösungen nachzudenken. Die positive Kehrseite des Haftungsausschlusses: Freie Zusammenarbeit aller Gewerke ab Vertragsschluss erhöht die Schwarmintelligenz und vermindert das Risiko unerkannter Fehlplanungen. Es ist nun einmal teurer, das bereits errichtete Gebäude abzureißen oder umzubauen, als die Planung nach einem früh erkannten Fehler abzuändern. Wirtschaftlich wird das Risiko von Fehlplanungen auf die Gemeinschaft der Beteiligten verteilt und dadurch gemeinsam getragen. Hierfür stellt der Bauherr einen eigenen Teil des Budgets zur Verfügung. Je besser die gemeinsame Problembehebung funktioniert, desto mehr Einsparungen teilen am Ende die Beteiligten.
(Unvermeidliche!) Fehler werden also gemeinsam behoben und die Kosten dafür als Teil der Gesamtkosten des Projekts angesehen. Sie gehen also nicht zulasten nur eines Beteiligten, sondern werden als unvermeidbar angesehen und sind Teil des Projektrisikos. Das Haftungssystem wird somit neu gedacht. Damit einher geht eine völlige Neuregelung der gegenseitigen Ansprüche, je nach den Bedürfnissen des jeweiligen Projekts. Obwohl die Haftungsinstrumente nach den Vorschriften des BGB – Nacherfüllung, Kündigung, Schadensersatz – auch im Mehrparteienvertrag erhalten bleiben, erfüllen sie doch eine neue Funktion: Da alle Beteiligten gemeinsame Interessen haben, geht es nicht mehr darum, „seinen Anteil“ zu sichern, sondern um das Gelingen des Projekts. Aus diesem Grund bietet es sich an, die Kosten aus Fehlern und Mängeln zu versichern. Viele Versicherer bieten daher mittlerweile umfassende Projektversicherungen („BauKombi“, „Multi-Risk“) an. Die Kosten hierfür können als Projektkosten Teil der Errichtung sein. Sie unter schreiten wohl in jedem Fall die Kosten, die eine streitige Auseinandersetzung über die versicherten Schäden hätte.
Chancen und Risiken
Als zentrale Vorteile von Mehrparteienverträgen haben sich bei ersten Pilotprojekten in Deutschland die folgenden Kriterien herausgestellt:
- gemeinsame finanzielle Anreize
- lösungsorientiertes, vernunftbasiertes Handeln
- Konfliktvermeidung und Kooperation
- gemeinsame Entscheidungsfindung und Risikomanagement
- Flexibilität durch gemeinsame Problemlösung
- Förderung von Innovation
- termingerechte Fertigstellung
Bei diesen auf den ersten Blick sehr vorteilhaften Aspekten darf aber eines nicht verschwiegen werden: Durch den hohen Aufwand des „Teambuildings“, der richtigen Auswahl der Beteiligten und der auf lange Zusammenarbeit angelegten Mechanismen ist der Mehrparteienvertrag nicht für jedes Projekt geeignet. Hohe Transaktionskosten stellen eine Hürde gerade für kleinere Projekte dar. Durch die Vergütungsmechanismen – „cost plus fee“ – besteht ein Risiko der Kostenüberschreitung beim Bauherrn. Freilich muss erwähnt werden, dass auch in klassischen Projekten dieses Risiko oft beim Bauherrn verbleibt. Weiterhin können auch die frühe Auswahl der Beteiligten und das zwingend benötigte Vertrauen dem Projekt schaden, wenn sie nicht „ehrlich“ sind und konsequent gemeinsam gelebt werden. Nur so kann ein freundschaftliches Arbeitsklima entstehen, in welchem Zusammenarbeit gefördert wird. Hierzu ist ein Umdenken vonnöten, das dem klassischen Denken bei Bauprojekten diametral entgegensteht. Dieses muss von innen heraus kommen; Kooperation kann man nicht erzwingen. Die Beteiligten müssen die Veränderung wollen.
Ausblick
Störungsfreie Projektabwicklung ist eine Illusion. Dies gilt auch bei der Nutzung von neuartigen Mehrparteienverträgen. Entscheidend ist, mit den Unwägbarkeiten flexibel umzugehen und lösungsorientiert an einem Strang zu ziehen. Der hier vorgestellte Vertragstyp ist dabei nur für komplexe Projekte und ein höheres Budget sinnvoll geeignet, nicht für den Einzelhausbau. Gleichwohl sind partnerschaftliche Elemente in jedem Projekt ungemein nützlich, um Streitigkeiten effektiv vorzubeugen bzw. zu lösen. Miteinander statt gegeneinander werden zumindest die Ressourcen besser verwendet, die ansonsten typischerweise in Streitigkeiten gebunden sind. Der Mehrparteienvertrag ist damit kein Allheilmittel und auch nicht für jedes Projekt geeignet, sondern ein potentes Werkzeug. Hiervon mag man halten, was man will – der gegenwärtige Status quo der Projektabwicklung kann ein potentes Werkzeug jedenfalls gut gebrauchen.