Frage 1: Eine Planerin: Ich bin für ein Mehrfamilienhaus aus den 50er-Jahren mit Planungsleistungen für die Modernisierung beauftragt, die auch die Verlegung neuer Parkettböden umfassen. Primäres Ziel war es, mit möglichst geringen Kosten eine Modernisierung zu erreichen. Deshalb habe ich einen Bodenaufbau gewählt, der dem bestehenden Trittschallschutz entspricht. Im Zug der Ausführungsplanung kommt nun der Auftraggeber und will die Planung entsprechend aktuellem Schallschutzstandard geändert haben. Ich habe ihm ein Angebot gemacht. Er will dafür aber keine Vergütung zahlen. Habe ich ein Recht auf Mehrvergütung?
Frage 2: Eine Auftraggeberin: Mein Architekt hat unser Haus mit einem Keller ohne Schutz gegen drückendes Wasser geplant. Wir sind kurz vor dem Einzug und haben bisher keine Feuchtigkeit im Keller. Das Nachbarhaus wurde nun auch begonnen und der Nachbar hat sich eine weiße Wanne errichten lassen. Auf Nachfrage teilt er mir mit, dass sein Architekt einen Grundwasserspiegel bei 1,5 m unter Gelände angenommen habe, also oberhalb der Kellersohle. Dieser Architekt habe bei den zuständigen Behörden die Grundwasserstände angefragt und dieser Grundwasserstand sei vor 20 Jahren aufgetreten und es sei nicht auszuschließen, dass dieser wieder auftrete. Jetzt bin ich verunsichert. Muss ich warten, bis sich Schäden zeigen, um den Planer auf Mängelbeseitigung in Anspruch nehmen zu können?
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