Vorab: Die GHV wird regelmäßig gefragt, was übliche Honorarvereinbarungen sind, gerade was Nebenkosten, Umbauzuschläge, Instandsetzungszuschläge, Sätze für die Örtliche Bauüberwachung oder Stundensätze angeht. Im Jahr 2023 hat die GHV deshalb die ihr übersandten Verträge statistisch ausgewertet. Im Jahr 2023 waren dies rund 460 Verträge. Nun wurden der GHV weitere Verträge zugesandt, so dass fast 700 Verträge ausgewertet werden konnten.
Die Auswertung zeigt also Daten, die tatsächlich in Verträgen vereinbart worden sind. Die Daten sollen bei Vergabeverfahren helfen, ungewöhnlich niedrige Angebote zu erkennen (§ 60 Abs. 1 VgV und § 44 Abs. 1 UVgO), und in Streitfällen „übliche“ Vereinbarungen aufzeigen (§ 632 Abs. 2 BGB). Die Auswertung soll auch weiter jedes Jahr neu publiziert werden, so dass die Daten aktuell sind und sich auch Entwicklungen erkennen lassen. Gerne können Auftraggebende und Auftragnehmende der GHV-Verträge auch weiter zu senden, die dann in die Statistik einfließen. Je mehr Verträge in die Auswertung einfließen, um so aussagekräftiger wird diese. Ausgewertet wurden alle bis 31.03.2024 der GHV übersandten Verträge. Das waren insgesamt knapp 700 Verträge mit Vertragsabschlüssen, beginnend im Jahr 1997. Ausgewertet wurden Verträge zu Objekt- und Fachplanungsleistungen, die in der HOAI benannt sind.
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