Die artenschutzrechtlichen Regelungen des neuen Bundesnaturschutzgesetzes betreffen direkt oder indirekt auch die Arbeit derjenigen Ingenieure, die Leistungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren erbringen. Rechtssichere, genehmigungsfähige Antragsunterlagen erfordern artenschutzrechtliche Ermittlungen und Bewertungen sowie gegebenenfalls Alternativenprüfungen oder Vorhabensmodifizierungen. Hierzu ist – wie der folgende Beitrag zeigt – die Zusammenarbeit von technischen Planern und Gutachtern notwendig, die über die erforderlichen ökologischen und rechtlichen Spezialkenntnisse verfügen.
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