Ein Tragwerksplaner hat durch seine Planung die Tragfähigkeit einer bestehenden Decke erhöht, ein Auftraggeber eine defekte Heizungsanlage erneuert, ein Planer soll bei einer schadhaften Straße eine Erneuerung vornehmen: Wann stellt die bauliche Maßnahme eine Modernisierung dar und wie sieht folglich die Honorierung aus?
Die Einordnung als Modernisierung im Sinne der HOAI ist im Hochbau einfach. Dort werden moderne Fenster eingebaut oder die Wände und Decken nach neuester EnEV gedämmt und es liegt eine Modernisierung vor. Modernisiert werden können aber auch Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerke und Anlagen der Technischen Ausrüstung, wenn diese mit Baumaßnahmen auf den Stand der Technik gebracht werden.
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