Will eine Stadt eine Brücke mit einem Holmgeländer, ist das Honorar für die Planung entsprechend der gesamten anrechenbaren Kosten der Brücke einschließlich Geländer zu ermitteln. So funktioniert die HOAI. Will die Stadt deutlich später jedoch lieber ein Füllstabgeländer, kann sie dies fordern und sogar anordnen. Das Honorar für die Änderungsplanung ergibt sich auf Basis der anrechenbaren Kosten nur für das Geländer.
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