Früher war eine Tragwerksplanung dann mangelfrei, wenn das Tragwerk am Ende das Gebäude hielt. Das Ziel war erreicht. Heute ist das Planungsziel nur ein Aspekt einer mangelfreien Leistung. Hinzu kommen die vereinbarten Planungsschritte und ihre Dokumentation. So greifen inzwischen das BGB 2018 und die HOAI 2021 neben dem Planungsziel auch die Planungsschritte als Weg zum Erfolg auf. Planer sollten daher Leistungen nach der HOAI vereinbaren, erbringen und auch abrechnen.
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