Objektplaner und Tragwerksplaner in der Gesamtschuldnerhaftung

Planen und Bauen im Bestand

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Deutsches Ingenieurblatt 03/2017
Recht

Planen und Bauen im Bestand wird über die Einbeziehung vorhandener Bausubstanz in die Honorarbasen und Umbauzuschläge nach HOAI (vergl. DIB 11/2016, 54 f.) besonders honoriert. Planen und Bauen im Bestand ist aber nicht nur unter dem Gesichtspunkt höherer zu erzielender Honorare zu sehen, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der höheren Risiken, die alle Baubeteiligten einer Umbaumaßnahme, nämlich Planer, Objektüberwacher und ausführender Unternehmen, treffen.

Ein fast schon regelmäßig auftretender Schaden im Bestandsbau hat seine Ursache in der Nichtbeachtung der DIN 4123 – Ausschachtungen/Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude. DIN-Vorschriften richten sich an alle Baubeteiligten: die Planer, die Objektüberwacher und die ausführenden Unternehmen.

Umfang: 2 Seiten

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