Jahrzehntelang haben die Ingenieure gegen das sechzehnfach zersplitterte deutsche Bauvorlagerecht gewettert, das ihnen im ländergrenzenübergreifenden beruflichen Verkehr Nachteile über Nachteile gebracht hat: mehrfache Mitgliedschaften, mehrfache Anerkennungsprozeduren, mehrfache Eintragungen in aber viele Listen und mehrfache und dauerhaft wiederkehrende Gebührenzahlungen. Doch damit ist jetzt Schluss, denn die EU hat mit ihrer Dienstleistungsrichtlinie auch den deutschen Landesgesetzgeber gezwungen, den erleichterten Zugang von EU-Ausländern zur Bauvorlageberechtigung und deren bundesweite Anerkennung sicherzustellen und damit auch die Inländerdiskriminierung zu verhindern, die es geben würde, wenn die Deutschen selbst diese Erleichterungen nicht in Anspruch nehmen könnten. Was diese Entwicklung für die Praxis bedeutet, beschreibt der folgende Beitrag.
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