Die sich abzeichnenden weltweiten Klimaveränderungen durch den Treibhauseffekt waren für die Bundesrepublik Deutschland Leitbild und Maßstab für eine geänderte Klimapolitik. Basis dafür sind die Vereinbarungen der UN-Klimakonvention und ihre Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris. Die 2. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls hat zum Ziel, dass die 28 EU-Staaten sich verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu verringern. Das folgende Beispiel zeigt auf, wie in der „Oberflächenindustrie“ die Energieeffizienz und somit die Treibhausgas-Emissionen unter Beachtung der ökonomischen wie ökologischen Rahmenbedingen erhöht bzw. gemindert werden können.
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