Bei der Honorarermittlung für Bauwerke der Siedlungswasserwirtschaft kann die korrekte Objektaufteilung zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern immer wieder schwierige Fragen und substanzielles Streitpotenzial aufwerfen. Die Fachkommission Wasserwirtschaft des Ausschusses der Verbände und Kammern der Architekten und Ingenieure für die Honorarordnung (AHO) hat deshalb – unter Federführung unseres Autors – die Aufteilung nach funktional eigenständigen Objekten im Sinne der HOAI am Beispiel einer Kläranlage vorgenommen. Sie wird hier erstmals veröffentlicht
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