Zwischen dem Objektplaner eines Gebäudes oder eines Ingenieurbauwerks und dem Fachplaner des Tragwerks gibt es während der Entwicklung und Erfüllung der Bauaufgabe eine intensive Zusammenarbeit. An den Kostenermittlungen wirkt der Tragwerksplaner indes nur mit tendenziellen Hinweisen mit. Diese Mitwirkung besteht im Wesentlichen nämlich nur aus Einschätzungen und Mengenermittlungen. Für die Ausschreibung der Baumaßnahme muss der Tragwerksplaner die tragenden Stahl- und Holzmengen ermitteln und eine Spezifikation liefern, damit der Objektplaner ein Leistungsverzeichnis erstellen kann. Was das im Einzelnen bedeuten kann, beschreiben die Antworten auf zwei Fragen, die zu diesem Thema der Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht in Mannheim gestellt worden sind.
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