Jährlich vergibt die öffentliche Hand in Deutschland Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrags an private Unternehmen. Die öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und regelmäßig auch ein wirtschaftspolitisches Steuerungsinstrument. Das Vergaberecht wird deshalb immer durch politische Zielsetzungen geprägt sein, sowohl im nationalen als auch im europarechtlichen Kontext. Auch in dieser Legislaturperiode stehen erneut Änderungen des Vergaberechts auf der Tagesordnung.
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