Kaum eine Vorschrift für die Planung von Ingenieurbauwerken ist so schwer zu verstehen wie der Paragraf 41 der HOAI. Kein Wunder, dass diese Vorschrift zur Ermittlung der Besonderen Grundlagen des Honorars bei Ingenieurbauwerken selbst von erfahrenen Ingenieuren falsch angewandt wird. Wie es richtig geht, beschreibt deshalb der folgende Beitrag.
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