Die Zuschläge für Umbauten und Modernisierungen sind schon immer eine Quelle ausgiebigen juristischen Streits zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern gewesen. Völlig unnötigerweise. Denn meistens wird bei solchen Auseinandersetzungen die Grundlage der HOAI nicht zu Rate gezogen, nämlich das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (GIA) von 1971, aus dem heraus noch heute ein Prinzip wirkt, das die Honorierung einer jeden Leistung einer Beachtung ihres Schwierigkeitsgrades unterwirft. Deshalb dürfte, weil Umbau- und Modernisierungsplanungen regelmäßig schwieriger sind, als Neubauplanungen – und weil die Mindestsätze der HOAI sowieso nun in Ausnahmefällen unterschritten werden dürfen – eigentlich überhaupt kein Auftraggeber auf die Idee kommen, den Umbauzuschlag unter den Mindestsatz drücken zu wollen.
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