Weil die mitverarbeitete vorhandene Bausubstanz in der neuen HOAI nicht mehr nach dem Muster der alten HOAI berücksichtigt werden kann, herrscht in Planerkreisen etwas Verwirrung. Dabei ist die Sache ganz einfach: Die Bausubstanz wird in einer Erhöhung des Umbauzuschlag untergebracht oder, wie bisher, den anrechenbaren Kosten hinzugerechnet. Die juristisch wasserdichte Erklärung dafür hat die Fachkommission Wasserwirtschaft des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) im folgenden Beitrag zusammengefasst, dem ersten der angekündigten Artikelserie, die uns die Fachkommissionen des AHO über die Anwendung und Auslegung der jeweils ihr Fachgebiet betreffenden Teile der neuen HOAI schreiben will.
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