Die wachsende Schar unterschiedlich qualifizierter Dienstleister und Berater für das Facility Management und deren oftmals sehr divergierenden Auffassungen von den Inhalten ihrer Leistungen haben den Ausschuss der Verbände und Kammern der Architekten und Ingenieure für die Honorarordnung (AHO) veranlasst, ein eindeutiges Leistungsbild für diese Beratungsleistungen zu definieren. Damit können die Auftraggeber feststellen, ob ein Berater die Mindeststandards eines unabhängigen, strukturierten, professionellen und qualitativen Vorgehens einhält oder nicht – und er bekommt Anhaltspunkte für eine angemessene Honorierung und die Möglichkeit, Beratungsleistungen so auszuschreiben, dass er vergleichbare Angebote erhält. Wie notwendig dieses Leistungsbild war und wie vorteilhaft es sich in der Praxis auswirken kann, beschreibt deshalb dieser Bericht.
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