Vor zwei Jahren haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der EU die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Marktüberwachung für alle von harmonisierten Rechtsvorschriften erfassten Produkte – und damit auch die Bauprodukte – ab dem 1. Januar 2010 erheblich zu intensivieren. Damit wurde, weil diese EU-Verordnung unmittelbar gilt, ein Rechtsrahmen für eine Marktüberwachung geschaffen, die, zumindest für Bauprodukte, auch die Bauingenieure fordern wird, denn wer, wenn nicht sie, sollte sonst eine fachtechnisch qualifizierte Überwachung und Kontrolle auf diesem Sektor durchführen können?
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