Ausgangspunkt war die schon vor fünf Jahren vom EuGH im Urteil zu „James Elliott“ (C-613/14) getroffene Feststellung, dass harmonisierte Europäische Normen grundsätzlich „Teil des Unionsrechts“ seien. Hieraus wurde in der Folge von weiteren Klägern abgeleitet, dass ein kostenfreier Zugang zu harmonisierten Europäischen Normen bestehen müsse, da im europäischen Rechtsraum Gesetze grundsätzlich frei einsehbar sein müssen.
Hintergrund der aktuellen Entscheidung vom 05.03.2024 war die Klage von zwei gemeinnützigen Organisationen, deren vorrangige Aufgabe darin besteht, das Rechtssystem allen Bürgern frei zugänglich zu machen. Diese Organisationen erhoben beim Gericht Klage gegen einen Beschluss der Kommission, mit dem ihnen der Zugang zu vier vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) angenommenen harmonisierten technischen Normen (HTN) insbesondere zur Spielzeugsicherheit verweigert worden war. Da ihre Klage ohne Erfolg blieb, legten sie gegen das Urteil des Gerichts ein Rechtsmittel beim Gerichtshof ein.
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