Bauen im Bestand

Neues aus der Normung

Fernsehtechnik
aus der Branche

Der Terminus „Bauen im Bestand“ ist in den vergangenen Jahren zum feststehenden Begriff des Bauwesens geworden. Eine Reihe von Fachkongressen widmet sich diesem Thema ebenso wie die Baufachverlage, die verstärkt die Substanzertüchtigung und -ergänzung von bestehenden Gebäuden und Ensembles in den Focus nehmen.
Zur Bestandssicherung gehört hingegen auch die Instandhaltung baulicher Anlagen, die im Zuge der wichtiger werdenden Lebenszyklus-Betrachtung von Gebäuden inzwischen als bedeutender Faktor wahrgenommen wird. Soeben ist hierzu die basisbildende DIN 4426:2017-01 „Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung“ neu herausgegeben worden. Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) sind bekanntlich bei Ausführungsplanung und Vorbereitung von Baumaßnahmen allgemeine Grundsätze zur Verhütung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen.
In Erfüllung dieser Aufgabe ist der Bauherr verpflichtet, eine Unterlage zusammenzustellen, die den Merkmalen des Bauwerks Rechnung trägt und zweckdienliche Angaben zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf der Baustelle enthält. Wissenswert ist der Umstand, dass diese auch bei späteren Unterhaltungsarbeiten zu berücksichtigen sind!
Allgemeine Anforderungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen sind in den Bauordnungen der Länder enthalten und werden hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen durch diese Norm aktuell konkretisiert. Sie ist damit eine Grundlage für auf dem Stand der Technik basierenden Planungen projektbezogener Sicherungssysteme für die Instandhaltung baulicher Anlagen und für die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen und enthält entsprechende sicherheitstechnische Festlegungen.
Gegenüber der DIN 4426 aus dem Jahr 2013 wurden neue Abschnitte zu Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz bei Tätigkeiten auf Dächern mit Festlegungen zu Photovoltaikanlagen, Solarthermie-Anlagen und Dachbegrünungen eingeführt. Insgesamt wurde das Dokument darüber hinaus redaktionell überarbeitet.
Im vergangenen November ist eine Zusammenstellung historischer Bemessungs- und Konstruktionsnormen mit dem Titel „Holzbau im Bestand“ erschienen.
Das Buch des Autors Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Rug hat es in sich. Bei der Bewertung der Stand- bzw. Tragsicherheit innerhalb vorgefundener Altbausubstanz darf der Baupraktiker nach Hinweisen der Argebau alle verbleibenden, nicht von Änderungen (baulichen Eingriffen) betroffenen Bauteile aus Gründen des Bestandsschutzes nach früheren Bemessungs- und Konstruktionsnormen beurteilen.
Nur die neu einzubauenden Bauteile sind nach den aktuell geltenden Normen zu bemessen und zu konstruieren. Im Bereich des konstruktiven Holzbaus liegt mit dem Titel erstmals eine Auswahl der relevanten Bemessungs-und Konstruktionsnormen der vergangenen 90 Jahre vor.
Sie schont nicht nur die Altbausubstanz von Bestandsbauwerken, sondern auch den Geldbeutel ihrer Besitzer.

Beuth Verlag
W. Rug, Holzbau im Bestand
Ausgewählte historische Bemessungs- und
Konstruktionsnormen von 1917 bis 2007,
Berlin, 2016, 1. Auflage, 536 Seiten,
A5, broschiert, 48,00 €

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