Die Bauministerinnen und -minister der Länder haben am 11. Januar 2024 auf einer Sonder-Bauministerkonferenz mit Bundesbauministerin Klara Geywitz über die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus gesprochen. Die Länder begrüßen, dass der Bund seine Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau und das Programm Junges Wohnen von bisher 2,5 Milliarden auf 3,15 Milliarden Euro in 2024 erhöht. Die Bauministerkonferenz kam heute mit dem Bund überein, dass im Jahr 2024 für die Höhe der bisherigen Bundesmittel der Ko-Finanzierungsanteil der Länder von 30 Prozent beibehalten wird. Für die darüberhinausgehenden, erhöhten Finanzmittel wird eine Erhöhung des Ko-Finanzierungsanteils von 40 Prozent in 2024 einmalig vorgesehen. Über die Fördermodalitäten für 2025 und 2026 soll noch in der 1. Jahreshälfte 2024 entschieden werden.
Der Bund wollte im Zuge der Erhöhung seiner Finanzhilfen kurzfristig auch den Ko-Finanzierungsanteil der Länder von mindestens 30 auf 40 Prozent erhöhen. Da in einigen Ländern die Haushaltsplanungen für 2024 bereits abgeschlossen sind, hätten bereitgestellte Bundesmittel aber gegebenenfalls nicht in Anspruch genommen und so weniger Wohnungsbauprojekte umgesetzt werden können.
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, der zum 1. Januar den Vorsitz der Bauministerkonferenz übernommen hat, freut sich, dass nun ein Kompromiss gefunden werden konnte: „Es muss unser gemeinsames Ziel sein, möglichst viel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Deshalb ist es ein gutes Signal für die Wohnungs- und Bauwirtschaft, dass sich Bund und Länder heute einigen konnten. Es wäre praktisch unmöglich gewesen, den Ko-Finanzierungsanteil der Länder für 2024 derart kurzfristig von 30 auf 40 Prozent raufzusetzen. Dass die Erhöhung jetzt nur für die zusätzlichen Bundesmittel in Höhe von 615 Millionen Euro gilt, ist ein guter Kompromiss.“
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagte: „Wichtig für mehr bezahlbaren Wohnraum ist die soziale Wohnraumförderung. Mit über 18 Milliarden Euro investieren wir so viel wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Das ist auch dringend nötig, denn der Sozialwohnungsbestand ist landesweit auf gut eine Millionen Wohnungen gesunken. Der Bedarf ist aber deutlich höher. Die Dringlichkeit haben beide – Bund und Länder – erkannt. Die Mehrheit der Länder hat bereits in der Vergangenheit für den sozialen Wohnungsbau deutlich mehr als die geforderte Mindestfinanzierung von 30 Prozent der Bundesfinanzhilfen zur Verfügung gestellt. Gerade wenn alle wissen, dass es noch mehr Anstrengungen braucht, muss auf allen Ebenen auch mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Die heutige Einigung auf die Finanzierung 2024 ist auch ein wichtiges Signal an die Bauwirtschaft. Die Gelder können jetzt fließen.“
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg, erklärte als Sprecherin für die „A-Länder“: „Bund und Länder geben mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau: Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, denn mehr Förderung sorgt für mehr bezahlbare Wohnungen. Die Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau ist somit auch ein klares Signal in Richtung Bauwirtschaft: Der Staat sorgt für Verlässlichkeit, die Mittel sind vorhanden und können abgerufen werden. Die Länder stehen zu ihrer sozialen Verantwortung in der Wohnraumversorgung und tragen ihren Anteil, damit den Wohnungsbau auf hohem Niveau fortzuführen.“
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, stellvertretend für die „B-Länder“: „Die öffentliche Wohnraumförderung ist der Fels in der Brandung bei dem derzeit stark im Sturm stehenden Immobilienmarkt. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, die öffentliche Wohnraumförderung zu stabilisieren und auszubauen. Heute ist ein breiter Schulterschluss zwischen Ländern und dem Bund im Sinne der Sache gefunden worden. Alle Seiten haben sich bewegt. Damit bleibt auch im Jahr 2024 die öffentliche Wohnraumförderung der Fels in der Brandung für die gebeutelte Immobilien- und Bauwirtschaft.“
Mit der sozialen Wohnraumförderung unterstützen Bund und Länder die Wohnraumversorgung durch Mietwohnungen und selbstgenutztes Wohneigentum von Haushalten, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft angemessen mit Wohnraum versorgen können. Die Ausgestaltung der Finanzierungsbeteiligungen wird für die einzelnen Programmjahre in Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geregelt.