„Insbesondere die Starkregen- und Hochwasservorsorge muss hierbei in den Blick genommen werden. Dies haben nicht zuletzt die gravierenden Folgen der Juni-Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland und aktuell in Österreich sowie weiteren Nachbarländern gezeigt“, so der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Städtebau und Umwelt, Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher, Freising, bei der Sitzung des Ausschusses Ende September in Günzburg.
Neben einer hochwasserangepassten kommunalen Bauleitplanung sei die Schaffung von Rückhalteräumen, auch im bebauten Siedlungsbereich, sowie ein konsequenter Ausbau des technischen Hochwasserschutzes erforderlich. Eschenbacher: „Der Aufwand gerade für technische Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Spundwände, mobile Hochwasserschutzmaßnahmen oder Regenrückhaltebecken zahlt sich in der Praxis aus. Es muss darum gehen, Schäden bestmöglich zu minimieren und vorzubeugen.“
Damit einhergehen muss nach Auffassung des DStGB zudem ein konsequenter Ausbau von Flutpoldern und Deichen an den großen Flüssen, auch, um im Einzelfall den Wassermassen mehr Platz zu bieten. Bernd Düsterdiek, Beigeordneter des DStGB: „Bund und Länder müssen hier weiterarbeiten und das Nationale Hochwasserschutzprogramm konsequent umsetzen. Große Retentionsflächen, Flutpolder und intakte Deiche sind Grundvoraussetzungen für einen vorbeugenden Hochwasserschutz.“ In diesem Zusammenhang komme auch dem Zugriff auf relevante Flächen eine wichtige Funktion zu. Leider behinderten private Grundstückseigentümer immer wieder notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen, indem sie unter Hinweis auf ihr Eigentum erforderliche Maßnahmen blockieren. Der Gesetzgeber sollte zukünftig einen besseren Flächenzugriff ermöglichen.
Da künftig mit weiteren Großschadenslagen zu rechnen sei, müssten zudem die Frühwarnsysteme weiter optimiert und an die Gefahrenlagen angepasst werden. Schließlich werde insgesamt eine Stärkung der Katastrophenvorsorge benötigt. Dazu zähle neben Finanzmitteln für die Anpassung der Infrastruktur auch die Stärkung der Unterstützungsstrukturen vor Ort und der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren und des THW. Hier blieben Bund und Länder gleichermaßen gefordert.
Eschenbacher: „Klimaschutz und Klimaanpassung bleiben im Übrigen Daueraufgaben. Da die bestehenden Herausforderungen in diesen Bereichen nicht allein auf kommunaler Ebene gelöst werden können, benötigen wir eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung von Bund und Ländern. Die insoweit erforderliche Anpassung im Grundgesetz sollte nach dem Vorbild der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz) zügig auf den Weg gebracht werden. Städte und Gemeinden benötigen Planbarkeit und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage, damit wir unsere Kommunen klimaresilient umbauen und weiterentwickeln können.“
Hochwasserereignisse und Hitze- und Dürreperioden zeigten allerdings auch: Die Folgen von Extremwettern machten nicht an Landesgrenzen halt und es werde im Ergebnis keinen hundertprozentigen Schutz geben können. Daher müsse in Zukunft auch an die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger, etwa beim hochwasserangepassten Bauen, appelliert werden.