Mitten in einer Zeit intensiver politischer Verhandlungen um die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl fand am 23.11.2017 die diesjährige Herbsttagung des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) unter dem Motto „EU-Vertragsverletzungsverfahren und die Zukunft der HOAI“ im Ludwig Erhard Haus in Berlin statt.
Der Vorsitzende des AHO, Dr.-Ing. Erich Rippert, sprach in seiner Eingangsrede unter anderem das besondere Anliegen des Berufsstands eines einheitlichen Bau- und Verkehrsministeriums an. Unterstützung hierfür erhielt er durch den Bundestagsabgeordneten und Sprecher der CSU-Landesgruppe für Wirtschaft und Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur, Bildung und Forschung, Tourismus, Karl Holmeier. „Die Trennung der Bereiche Hochbau- und Infrastruktur hat sich nicht bewährt. Das war ein Fehler, den wir rückgängig machen müssen“, so Holmeier in seinem Grußwort an die ca. 150 Teilnehmer.
Der Abgeordnete hob zudem die Bedeutung der Freien Berufe hervor, die mit einer Kultur von Unternehmertum, gesellschaftlicher Verantwortung und Leistungsbereitschaft ganz wesentlich zur Wirtschaftskraft in Deutschland und damit auch in Europa beitragen.
Angesichts der enormen Herausforderungen, insbesondere im Infrastrukturausbau, seien einerseits entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen erforderlich, andererseits aber auch ausreichende Kapazitäten im Planungsbereich. Das Zukunftsthema Digitalisierung werde für die künftige Bundesregierung eine zentrale Rolle spielen. Dafür bedürfe es der richtigen Weichenstellungen in dieser Legislaturperiode, unterstrich der Abgeordnete.
Das Thema Digitalisierung griff Dr.-Ing. Ulrich Huber, Sachgebietsleiter Geoinforma- tionssysteme im Landratsamt Cham, mit seinem Fachvortrag zum Thema „Praktische Ansätze zur Digitalisierung von Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren“ auf.
„Die zunehmende Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens systematisch weiterzuentwickeln, wird eine wichtige Rolle für die neue Bundesregierung und die HOAI spielen“, so der Ministerialdirigent und Architekt Lothar Fehn Krestas, Leiter der Unterabteilung Bauwesen, Bauwirtschaft im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, in seiner Rede. Er betonte, dass es nicht um eine von oben verordnete, verpflichtende Anwendung der BIM-Methode gehe, sondern darum, in Zukunft Effizienzpotenziale für Planungs- und Bauprozesse zu nutzen und dabei schrittweise und praxisorientiert in den geeigneten Fällen die digitale Planungsmethode BIM zu implementieren. In diesem Prozess lege das BMUB besonderen Wert auf die Beachtung der bewährten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Trennung von Planung und Ausführung und die „losweise“ Vergabe unter Berücksichtigung der Interessen aller Projektbeteiligten, insbesondere der für Deutschland typischen großen Anzahl kleiner und mittlerer Planungsbüros, so Fehn Krestas, der dabei auch auf die Wichtigkeit der praxisrelevanten Zuarbeit im Hinblick auf Leistungsbilder der HOAI und Honorarempfehlungen durch den AHO und weitere Berufsverbände hinwies.
Der Leiter des Referats „Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den europäischen Gerichten“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Ministerialrat Thomas Henze, skizzierte in seinem Vortrag die Historie sowie den Gang des EU-Vertragsverletzungsverfahrens HOAI. Dabei wies er besonders auf die Bedeutung des Nachweises des Zusammenhangs zwischen den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen der HOAI und der Qualität der Planungsleistungen hin sowie auf die Schwierigkeit der entsprechenden Beweisführung. „Mit diesem Verfahren betritt auch die Bunderegierung Neuland“, so Henze an die Gäste der Herbsttagung, da die Ansprüche des Europäischen Gerichtshofs mit Blick auf die Tiefe der Nachweispflicht bislang noch nicht abschließend gerichtlich geklärt seien. Realistisch könne etwa Ende 2018 mit einem Urteil des EuGH gerechnet werden. Die Bundesregierung werde vor dem Europäischen Gerichtshof die HOAI weiterhin ohne Kompromisse verteidigen und alles daran setzen, das Verfahren zu gewinnen. In diesem Kontext dankte Henze für die Unterstützung durch AHO, BAK und BIngK, die mit ihren Rechtsgutachten sowie empirisch-ökonomischen Gutachten in der Sache wertvolle Unterstützung liefern konnten.
Das ab 1.1.2018 anzuwendende neue Architekten- und Ingenieurvertragsrecht ist für Planer überwiegend positiv, so lautete die Botschaft des Rechtsexperten und Mitherausgebers eines namhaften HOAI-Kommentars, Dr. Wolfgang Koeble. Allerdings sollten Architekten die Inhalte der in der sog. „Zielfindungsphase“ gemäß § 650 p Abs. 2 BGB zu erstellenden Planungsgrundlage und Kosten-einschätzung vertraglich möglichst genau definieren und zu den Planungsleistungen der HOAI abgrenzen, denn die neuen unbestimmten Rechtsbegriffe Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung würden im juristischen Schrifttum aktuell in großer Bandbreite ausgelegt, warnte Dr. Koeble.
Schließlich präsentierten die Mitglieder des AHO-Arbeitskreises BIM Prof. Hans-Georg Oltmanns, Dipl.-Ing. Architekt Georg Brechensbauer und Dipl.-Ing. Architekt Matthias Reif vorab die Grundzüge des neuen Hefts in der AHO-Schriftenreiche „Die BIM-Methode im Planungsprozess der HOAI“, das im kommenden Jahr erscheinen wird.