Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung wird bisher für ein mangelfreies Werk nach § 633 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich die Einhaltung der sogenannten anerkannten Regeln der Technik geschuldet. Dadurch sind derzeit weder innovative Bauweisen (die noch nicht „anerkannt“ sind), noch ein Verzicht auf Komfort- und Ausstattungsmerkmale rechtssicher möglich. Dadurch werden in der Praxis innovative und kostenreduzierende Bauausführungen erschwert.
Künftig soll in Bauverträgen (Gebäude und Außenanlagen) zwischen fachkundigen Unternehmen die bisherige Aufklärungspflicht entfallen, wenn eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt, die für das Bauwerk die Abweichungen entsprechend verbindlich und konkret beschreibt.
Zusätzlich soll das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik nicht mehr grundsätzlich einen Sachmangel darstellen, sofern Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit gewährleistet bleiben, die Gleichwertigkeit der Ausführung gewährleistet ist und vor Ausführung über die Abweichung informiert wird.
Durch eine neue Vermutungsregel sollen künftig nur noch sicherheitsrelevante Bestimmungen zu den anerkannten Regeln der Technik gehören, hingegen Komfort- und Ausstattungsmerkmale nicht mehr.
Schon beim Symposium „Einfach bauen“ der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer zum Gebäudetyp-E am 18. April in Berlin, hatte Dr. Irene Pakuscher aus dem Bundesministerium der Justiz von entsprechenden Vorbereitungen berichtet.
Mit Hochdruck hatten die Kammern der planenden Berufe an der Umsetzung des Gebäudetyp-E gearbeitet. Am 17. Mai 2024 fand erneut ein Treffen von Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer mit dem Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann MdB (FDP), statt. Dabei unterstrichen die Planerkammern noch einmal, dass der Anpassung des Zivilrechts eine entscheidende Rolle zufällt, damit die Idee des einfachen Bauens in der Praxis zum Tragen kommen kann.
Am 21. Mai hat dann Minister Buschmann öffentlich diese Sichtweise bekräftigt: „Es geht um das Bauvertragsrecht. Wir wollen es einfacher machen, auf Komfortstandards rechtssicher zu verzichten – wenn die Beteiligten eines Bauprojekts dies wollen. So können Baukosten gesenkt werden. Sicherheitsstandards müssen natürlich weiterhin eingehalten werden, zum Beispiel Vorschriften über Standsicherheit oder Brandschutz. […] Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass jede DIN-Norm eingehalten wird.“
Entsprechend dieser Linie ist der Gesetzesentwurf vom Bundesjustizministerium ausgestaltet und jetzt in die Ressortabstimmung gegeben worden.
Für die Wirtschaft hat das Bundesjustizministerium eine mögliche Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands von über zwei Milliarden Euro errechnet, sobald das Gesetz in Kraft tritt.
Bundesingenieurkammer (Heinrich Bökamp, Präsident) am 11.07.2024:
„Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz könnten die planenden Berufe auch die notwendigen rechtlichen Gestaltungsspielräume erhalten, um mit ihren Kernkompetenzen das Bauen schneller und kostengünstiger zu ermöglichen. Unsere Ingenieurinnen und Ingenieure sind dafür ausgebildet, qualifiziert und erfahren, ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern die jeweils individuell optimalen Lösungen zu erarbeiten. Das Gebäudetyp-E-Gesetz, für das sich die Bundesingenieurkammer eingesetzt hat, wäre ein wichtiger Baustein, um aus dem Müssen wieder mehr ein Können werden zu lassen.“
Bundesarchitektenkammer (Andrea Gebhard, Präsidentin) am 11.07.2024:
„Das ist ein großartiger berufspolitischer Erfolg, der in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung erlangt werden konnte. Ein sinnvolles Maß an Normierung und Standardisierung war schon längst überschritten. Nun kann der Gebäudetyp-E Fahrt aufnehmen. […] Heute kann man von einer Zeitenwende für mehr Innovation und Einfachheit beim Bauen sprechen.“
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer) am 11.07.2024:
„E wie einfaches Bauen – das ist ein wichtiger Lösungsansatz für bezahlbares Wohnen in Deutschland und kann dazu beitragen, Baukosten wieder auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. In den letzten Jahrzehnten wurden Anforderungen an die Gebäude […] immer weiter nach oben geschraubt und das Bauen unnötig verteuert. […] Der Referentenentwurf des Bundesjustizministers für den Gebäudetyp E soll nun eine neue Rechtssicherheit schaffen und klarstellen, dass kein Mangel vorliegt, sollten mal nicht alle Normen im Sinne der sog. „anerkannten Regeln der Technik“ beim Bau eines Gebäudes eingehalten werden. […]“
Zentralverband Deutsches Baugewerbe (Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer) am 11.07.2024:
„[…] Zu lange haben wir uns in Deutschland an Goldstandards bei technischen Bauvorgaben gewöhnt, wodurch Bauvorhaben immer anspruchsvoller und damit kostenintensiver geworden sind. Der Gesetzentwurf kann ein Weg sein, den Menschen in Deutschland die Freiheit zu geben, das zu bauen, was sie wollen und brauchen – und was sie auch bezahlen können. […] Damit der Gebäudetyp E in der Praxis auch funktioniert, müssen die von den anerkannten Regeln der Technik abweichenden Vereinbarungen zwingend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und vereinfacht werden.“