KfW-Heizungsförderung: Start der Antragstellung für die zweite Antragstellergruppe

Eigentümerinnen oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Energie • Klima • Dämmung
Finanzen
Ab 28.05.2024 sind auch Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.

Bisher waren nur Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, 

Den Antrag auf den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Die zinsgünstige Förderung „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit  – Wohngebäude“ (358, 359) beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.

Bitte beachten Sie: Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. 

Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. Details dazu finden Sie auf der Seite zur Heizungsförderung.

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