Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Zulassung für drei Polypropylen (PP)-Mikrofasern und drei Polypropylen-Makrofasern erteilt. Somit können die sechs Polymerfasern als Betonzusatzstoff nach DIN EN 206 Teil 1 in Verbindung mit DIN 1045 Teil 2 verwendet werden. Die neu zugelassenen PP-Mikrofasern lassen sich hauptsächlich in Industrieböden, Estrichen und dünnwandigen Betonbauteilen einsetzen. Sie verleihen dem Beton im frischen Zustand eine bessere Kohäsion. Im Fall auftretender Risse wirken die Fasern rissüberbrückend und reduzieren durchgehende Risse. Dadurch wird die Ausbildung von Rissen infolge plastischen Schwindens (Schrumpfens) deutlich reduziert. Bereits bei einem Faseranteil von 0,1 % des Betonvolumens reduziert sich die gesamte Rissfläche um 30 bis 40 %.
Im Vergleich zu den Mikrofasern sind die Makrofasern für tragende Zwecke in Beton zugelassen. Die MasterFiber-Makrofasern aus extrudiertem Polypropylen zeichnen sich durch einen geringen Einfluss auf das rheologische Verhalten beziehungsweise die Verarbeitbarkeit des Frischbetons aus. Durch die Tragwirkung der Makrofasern lässt sich Stahlbewehrung teilweise oder komplett ersetzen. Die Kunststofffasern sind korrosionsbeständig. Dadurch ermöglichen sie dauerhafte und filigrane Bauteile. Hauptanwendungsgebiete sind Industrieböden, Freiflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Betonfertigteile.
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