Gewerbliche Immobilien sind teilweise einem erheblichen Brand- und auch Explosionsrisiko ausgesetzt mit einer hohen Gefahr für Personen-, Sach- und Umweltschäden. Aus den Explosionsschutzvorschriften und den Auflagen der Versicherer folgen Maßnahmen, die zur Reduktion von Risiken zu ergreifen sind. Neben der Verhinderung explosionsfähiger Atmosphären ist die räumliche Begrenzung der explosionsgefährdeten Bereiche eine wichtige Maßnahme.
Die Grundanforderungen an Bauwerke inklusive des Brandschutzes ergeben sich aus den örtlich geltenden bauordnungsrechtlichen Regelungen, die bei Gewerbe- und Industrieobjekten im Rahmen von Brandschutzkonzepten konkretisiert werden. Auch in Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG für Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, wird dieser Themenkomplex behandelt. Im Rahmen der brandschutzbezogenen Konzeption werden Maßnahmen definiert, zu denen insbesondere die Festlegung von Abschnitten gehört, die gegeneinander hinsichtlich der Brandausbreitung abgeschottet sind. Ergänzt wird die brandschutztechnische Betrachtung um den Aspekt des Explosionsschutzes, aus dem über die Festlegung von Bereichen auch weitere Anforderungen folgen können. Gerade weil Explosionsschäden für die Versicherungswirtschaft häufig Großschäden darstellen, drängen auch die Versicherer verstärkt auf eine häufig über das baurechtliche Soll hinausgehende Berücksichtigung des Brand- und Explosionsschutzes. So wird zum Beispiel eine deutlich stärkere wechselseitige Abschottung von verschiedenen Bereichen zueinander bis hin zu einer sogenannten Komplextrennung vertraglich gefordert. Wird diese nicht eingerichtet und dauerhaft aufrechterhalten, kann dies empfindliche versicherungsrechtliche Nachteile im Schadensfall nach sich ziehen. Erschwerend kommt in diesen Fällen zum Tragen, dass Mängel in diesem Bereich zumeist im Nachgang gut nachgewiesen werden können.
Notwendige Abschottungen
Für die Abschottung von Decken und Wände durchdringenden Leitungsanlagen, an die Anforderungen hinsichtlich des Feuerwiderstandes gestellt werden, gibt es mit Brandschutzmanschetten und Wickelbändern etablierte Systeme, die einen streng geprüften und überwachten Leistungsbereich aufweisen. Mit diesen Systemen ist es heute problemlos möglich, beispielsweise Kunststoffrohrleitungen mit einem Durchmesser > 300 mm sicher für 90 oder 120 Minuten abzuschotten. Hierzu werden insbesondere Brandschutzmanschetten angewandt. Bei diesen Systemen sind allerdings die Umgebungsbedingungen zu beachten, da sie keiner dauerhaften Feuchtigkeit und auch keinen erheblichen chemischen Belastungen ausgesetzt werden dürfen. Diese Tatsache und der häufig bestehende Bedarf, gasdichte Systeme wegen des Explosionsschutzes in gewerblichen bzw. industriellen Umgebungen einzusetzen, lässt Brandschutzmanschetten und auch Brandschutzwickelbänder für nicht brennbare Rohrleitungen ausscheiden.
Die Anwendungsszenarien
Wie dargestellt, ist für die Abschnittsbildung im Brandschutz bei Leitungsdurchdringungen eine Abschottung der durchgeführten Rohre notwendig. Häufig gibt es in Betrieben allerdings Bereiche, in denen eine feuchte und teilweise auch chemische belastete Atmosphäre vorliegt. Dadurch können konventionelle Brandschutzprodukte angegriffen und möglicherweise in ihrer Funktion im Brandfall beeinträchtigt werden. Weiterhin ist es zur Abgrenzung verschiedener Explosionsschutzzonen untereinander notwendig, dass diese mit gasdichten Hüllflächen umgeben sind. Werden diese Decken und Wände allerdings mit Leitungsanlagen durchstoßen, muss auch die dauerhafte Gasdichtigkeit dieser Durchdringung sichergestellt werden. Herkömmlich wird zum Ringspaltverschluss zwischen Rohrleitung und Laibung der Bauteildurchdringung mittels Mörtel ein Ringspaltverschluss hergestellt. Da dieser Verschluss grundsätzlich nicht gasdicht sein kann und nach einiger Zeit dazu neigt zu reißen, ist hier unter Umständen ein erheblicher Gasdurchtritt möglich. Hierdurch können Bereichen, die keine explosionsfähige Atmosphäre aufweisen, zu Ex-Zonen einschließlich der daraus folgenden Gefährdungen für Menschen und Sachwerte und der notwendigen Maßnahmen werden.
Ein dauerhaft gasdichter Ringspaltverschluss vor allem um Rohrleitungen im unmittelbaren Bereich der Wanddurchdringung zwischen den Brandschutzmanschetten ist allerdings nicht möglich. Die Prüf- und Zulassungspraxis ermöglich ausschließlich einen Verschluss mit mineralischen Baustoffen, das heißt Mörtel oder ein Ausstopfen mit sogenannter 1.000°-Wolle. Auch diese zweite Variante ist nicht gasdicht auszuführen. Besonders schwierig wird es, wenn beide Problemfelder zusammenkommen, also die Beaufschlagung der Brandabschottung mit Feuchtigkeit bzw. chemischen Stoffen mit der Forderung nach Gasdichtigkeit. In der Praxis sind diese Situationen regelmäßig anzutreffen.
Ein Kombiprodukt als Lösung
Die Kombinationsprodukte „Curaflam 2 X A BSHN“ (für nicht brennbare Rohrleitungen) bzw. „Curaflam 2 X A BSHB“ (für brennbare Rohrleitungen) bestehen aus zwei Dichtungseinsätzen, die beidseits der Wand den Abschluss gegen Wasser und Gas sicherstellen. In der Standardausführung sind diese Dichtungseinsätze für nicht drückendes Wasser ausgelegt, aber es ist im Rahmen des Verwendbarkeitsnachweises möglich, auch solche Einsätze zu verwenden, die für drückendes Wasser geeignet sind. Bezüglich der chemischen Beständigkeit gibt es umfangreiche Erfahrungen. Zwischen den beiden Dichtungseinsätzen befindet sich die sogenannte Brandschutzpackung, die aus einem intumeszierenden, das heißt im Brandfall aufquellenden Material besteht und um das Rohr gelegt wird. Dieses Material ist durch die Dichtungseinsätze vollständig gegen schädliche Umwelteinflüsse geschützt. Das Gesamtsystem ist für die Verwendung in Deutschland zugelassen. Für die Anwendung mit nicht brennbaren Rohren liegt ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis der MPA Braunschweig vor und die Verwendung mit brennbaren Rohrleitungen regelt eine allgemeine Bauartgenehmigung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Eine Anpassung an verschiedene Bauteilstärken ist möglich.
Als eines der wenigen Systeme im Brandschutz für Rohrleitungsanlagen lässt dieses sogenannte Reserveschottungen zu, die erst zu einem späteren Zeitpunkt belegt werden. Auch ist die Herstellung von Abschottungen möglich, durch die bis zu vier Rohre geführt werden.
Speziallösungen sind planbar
Mit den richtigen Produkten und einer frühzeitigen Planung ist es also möglich, ganz unterschiedliche Anforderungen, wie den Brandschutz, die chemische Beständigkeit und die Gasdichtigkeit für den Explosionsschutz, mit einem Produkt zu lösen. Produkte dieser Kategorie sind allerdings hinsichtlich der einzuhaltenden Randbedingungen der Zulassung vor der Ausführung zu planen, damit die geforderten Ansprüche realisiert werden können. Stehen die Kriterien fest, so kann im Zusammenspiel zwischen Planer, Ausführendem und dem Hersteller des Brandschutzprodukts eine Lösung entwickelt werden, die dauerhafte Sicherheit gewährleistet.