Verschließbare Notausgänge gestattet?

Neue Regelung für Fluchtwege polarisiert

Bauplaner 05/2023
Aus der Branche
Normen und Regelwerke
Brandschutz und Sicherheitstechnik
Anlagen und Systeme

Die im März 2022 erschienene Technische Regel ASR A2.3. für Arbeitsstätten – Fluchtwege und Notausgänge – sollte die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten konkretisieren. Tatsächlich führt sie zu einer großen Verunsicherung und bewegt seitdem die Gemüter.

Ein neuer Passus im Abschnitt 7(4) sorgt besonders bei Betreibern von Kindertagesstätten wie auch bei Sicherheitsexperten für Verwirrung und Unmut, besonders bei Kita-Betreibern. Dort heißt es: „Für bestimmte Bereiche in besonderen Arbeitsstätten, beispielsweise in Justizvollzugsanstalten, Gerichtsgebäuden, Forensischen Kliniken, Psychiatrischen Kliniken, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen, können auf Grund der besonderen betrieblichen Anforderungen von dieser ASR abweichende Maßnahmen und Gestaltungen verschließbarer Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder verschließbaren Notausstiegen erforderlich sein. Diese abweichenden Maßnahmen und Gestaltungen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen."

Risiken im Gefahrenfall nicht genug berücksichtigt
Das darin beschriebene Verschließen von Türen im Verlauf von Rettungswegen ist eine gravierende Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und des Baurechts. Vollkommen unverständlich ist, dass, obwohl es bereits bewährte und geprüfte technische Lösungen nach EltVTR („Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen“) am Markt gibt, wieder auf eine manuelle Entriegelung durch berechtigte Personen zurückgegriffen wird. Hinzu kommen alle bekannten Risiken im Gefahrenfall wie Schlüsselverlust, ungeprüfte Funktionssicherheit und die Verfügbarkeit berechtigter Personen. Betreiber könnten es außerdem fälschlicherweise so verstehen, dass eine theoretische Gefährdungsbeurteilung ausreicht, Türen in Fluchtwegen abschließen zu dürfen. Das ist aber nicht der Fall!

Verschlossene Türen konterkarieren gesetzliche Anforderungen
Die Anwendung dieser unverständlichen Neuregelung und die wesentlichen Abweichungen vom allgemein gültigen Baurecht bedeuten in der Praxis die Genehmigung der zuständigen Baubehörde in jedem Einzelfall. Selbst dann entspricht eine solche „abschließbare“ Tür in Fluchtrichtung nicht mehr den Anforderungen an Türen in Fluchtwegen nach DIN EN 14351-1. Es konterkariert in verwirrender Weise die gesetzliche Anforderung an die so genannte „Fähigkeit zur Freigabe“ von Fluchttüren, die auch die Verwendung bestimmter Notausgangsverschlüsse (DIN EN 179), Panikverschlüsse (DIN EN 1125) oder elektrisch gesteuerter Fluchttüranlagen (DIN EN 13637) voraussetzt. Um es klar zu sagen: Eine verschließbare Fluchttür ohne diese Fähigkeit zur Freigabe ist nicht für die Verwendung in Fluchtwegen zertifiziert und darf in der EU auch nicht als Tür in Fluchtwegen vertrieben werden.

Mit Zutrittskontrolle und Panikschloss:
Das Beispiel der Kita Albstadt Gut zu wissen: Es gibt bereits innovative Lösungen ohne manuelle Entriegelung, die die gesetzlichen Anforderungen an Fluchtwegtüren erfüllen und entsprechende Rechtssicherheit für Betreiber, Planer und Verarbeiter bieten. In Kita-Einrichtungen kommen hier vor allem elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen und Produkte in verschiedenen Variationen zum Einsatz. Allen verfügbaren Lösungen am Markt ist gemein, dass die elektrische Verriegelung zuvor deaktiviert werden muss. Im Gefahrenfall kann die Verriegelung jederzeit durch Betätigung des Notschalters deaktiviert werden. Ist eine Brandmeldeanlage angeschlossen, geschieht das zusätzlich zur manuellen Freigabemöglichkeit bei Erkennen eines Gefahrkriteriums automatisch, ebenso wie bei einem Stromausfall: Hier gilt das Funktionsprinzip „ohne Strom gleich offen“.

So entschied sich die Stadt Albstadt für Türlösungen von Assa Abloy mit der Zutrittskontrolle „Scala net", dem selbstverriegelnden Panikschloss „Mediator" und modernen Türschließern. Die Kindergartenlösung erfüllt die Anforderungen moderner Betreuungseinrichtungen, ist rechtlich zulässig sowie komfortabel und einfach zu bedienen. Die Eingangstüren sind zusätzlich zum normalen Schloss durch eine Fluchttürverriegelung gesichert. Von innen lässt sich die Tür über zwei Taster öffnen. Von außen lassen sich die Eingangstüren zu festgelegten Zeiten ebenfalls über einen Taster öffnen – beispielsweise zu den Hol- und Bringzeiten. Die Kindergarten lösung entspricht den Richtlinien über elektronische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) und ist vom Materialprüfungsamt MPA NRW geprüft. Das System besteht aus nur wenigen Komponenten. Das macht Einbau und Wartung schnell und unkompliziert. Je nach den individuellen Bedürfnissen der Einrichtungen lässt sich die Kindergartenlösung beliebig erweitern, kombinieren und nachrüsten.

Dank Funktechnologie: Transponder statt Schlüssel
„Scala net" erlaubt eine in ein Netzwerk integrierte Anlagenstruktur und bietet den vollen Funktionsumfang einer Zutrittskontrolle – wie Zeitschaltung, Zonenüberwachung und Aufzugsteuerung – und liefert einen ganzheitlichen Überblick über Zutritt, Austritt und Türzustände. Einen besonderen Vorteil bieten die in der Kita verwendeten Beschläge und Zylinder mit Funktechnologie. So können Türen ohne zusätzliche Verkabelung problemlos in das System eingegliedert werden. Scala net macht zudem Schlüssel überflüssig. ErzieherInnen, Reinigungskräfte, Hausmeister und Angestellte der Stadtverwaltung haben einen Transponder, auf dem die Zutrittsberechtigung für eine oder mehrere Türen gespeichert ist.

Einen zusätzlichen Schutz vor Langfingern bietet das System „Mediator" an den Außentüren der Kita, ein selbstverriegelndes Panikschloss. Fällt die Tür ins Schloss, ist sie automatisch verriegelt. Ein zusätzliches manuelles Abschließen ist nicht notwendig. Gleichzeitig kann die Tür durch die integrierte Panik-Funktion von innen jederzeit ohne Schlüssel oder Transponder geöffnet werden. Auch in Kombination mit einer Gegensprechanlage oder einer Zutrittskontrolle lässt sich das Panikschloss einsetzen. Die eingebauten Türschließer DC 700 arbeiten mit der Cam-Motion-Technologie. Dadurch lassen sich selbst schwere Türen mit einem geringen Kraftaufwand öffnen. So ist sichergestellt, dass auch kleine Kinder jede Tür innerhalb der Tagesstätte selbstständig öffnen können. Denn der Gegendruck eines Türschließers wird bei dieser Technologie erheblich reduziert.

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Anzeige


© AFRY


Umweltverträglichkeit von Bauprojekten gewährleisten 

Bei vielen Bauprojekten müssen Vorhabenträger mit dem Genehmigungsantrag ein Umweltverträglichkeitsgutachten vorlegen. Planungsbeschleunigung und sich dynamisch ändernde Gesetzgebungen stellen sie dabei vor Herausforderungen. Mit umfassenden Kompetenzen und langjähriger Erfahrung unterstützt AFRY von der Planung bis zur Umsetzung.

Lesen Sie mehr >>