Nach neuer HOAI richtet sich das Honorar der Architekten und Ingenieure nach der Kostenberechnung (§ 6 Abs. 1). Der Vorteil ist, dass die Honorare besser planbar sind, weil sie früher feststehen; der Nachteil ist, dass die Kostenberechnung keinen abschließend objektiven Maßstab darstellt. Im Alltag hat das Konsequenzen, die sich in den vielen Fragen widerspiegeln, die bei der Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht in Mannheim zu diesem Thema eingehen. Acht davon haben wir ausgewählt, und die Antworten zeigen, dass hier ein beachtliches Streitpotenzial lauert, weil die Parteien die alte Kostenfeststellung häufig als gerechter empfinden.
----
3 Seiten
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 0,79 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht