Ist die Planung der Verfahrens- und Prozesstechnik eine Besondere Leistung im Leistungsbild Ingenieurbauwerk der neuen HOAI, für die ein Honorar frei vereinbar ist? Diese Frage erregt die Gemüter immer dann, wenn es um die Planung zum Beispiel von Wasserwerken, Kläranlagen oder Abfallbehandlungsanlagen geht. Auf den ersten Blick könnte man, was viele Auftraggeber ja auch tun, diese Frage leicht bejahen, auf den zweiten Blick aber gibt es, weil der Verordnungsgeber dies bewusst und klar strukturiert so vorgegeben hat, was nachfolgend überzeugend auch begründet wird, gar keine andere Antwort als diese: Die Leistungen für die Verfahrens- und Prozesstechnik der acht Anlagengruppen des Paragrafen 2 der neuen HOAI beziehungsweise der DIN 276 12/2008 sind als Grundleistungen der Fachplanung der TGA einzugruppieren.
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