Obwohl die HOAI durchgängig staatliches Preisrecht darstellt und alle Honorare für alle Leistungen vorschreibt, die in ihr erfasst sind, kann es zwei Situationen geben, in denen eine Honorierung von HOAI-Leistungen außerhalb der HOAI vorgenommen und stattdessen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuch abgerechnet werden muss. Dann nämlich, wenn die anrechenbaren Kosten entweder oberhalb oder aber unterhalb der Tabellenwerte der HOAI liegen. In solchen Fällen wird das Preisrecht der HOAI nicht angewendet. Was das für die Praxis bedeutet, wird im folgenden Beitrag erklärt.
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