Blockheizkraftwerke (BHKW) erzeugen Wärme und Strom. Nach HOAI können sie sowohl der Anlagengruppe 2 – Wärmeversorgungsanlagen als auch der Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen nach § 53 Abs. 2 HOAI zugeordnet werden; dies aber nur als eine Anlage insgesamt. Eine Aufspaltung des BHKW in zwei Anlagengruppen ist nicht möglich. Maßgeblich für die Zuordnung ist der vorrangige Zweck.
Anfrage 1: Ein Auftraggeber braucht ein neues Blockheizkraftwerk (BHKW) für seine Kläranlage und beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Planung. Der Auftraggeber fragt nach,ob der Planer die Kosten zurecht in zwei Anlagengruppen aufteilen könne, weil das BHKW mit seinem Motor Wärme und mit seinem Generator Strom erzeuge.
Umfang: 2 Seiten
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