Der Bundesrat hat Ende März dieses Jahres das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung gebilligt. Es werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag, den Bauträgervertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingefügt.Zwei Beiträge befassen sich in dieser Ausgabe mit den Neuerungen. Der Fokus dieses Artikels liegt auf der Pflicht des Planers, eine „Planungsgrundlage“ zur Ermittlung der Ziele des Bauherrn zu erstellen.
Die Weichen für erfolgreiche Planungs- und Bauprojekte werden in der Projektentwicklung und in den frühen Planungsphasen gestellt – insbesondere in Form von belastbaren, aufeinander abgestimmten Qualitäts-, Kosten- und Terminzielen.
Umfang: 4 Seiten
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