Mit einem fast einstimmigen Ja hat die 44. Bundesingenieurkammerversammlung sich dafür entschieden, das Prinzip des Preisrechts für die Honorierung von Planungsleistungen in Deutschland nicht aufzugeben, sondern es unter Inkaufnahme einiger Verluste gegen alle ideologischen Widerstände im Bundeswirtschaftsministerium zu verteidigen. Nur zähneknirschend kam dieses Ja zustande und nur nach stundenlanger Diskussion. Es ist aber mit der wohl berechtigten Hoffnung verbunden, das jetzt preisrechtlich neutralisierte Terrain der neuen HOAI in der nächsten Legislaturperiode in ihren geregelten Teil zurückzuholen.
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