Was ein Planer zu leisten hat und was er vergütet bekommt, bestimmt zunächst der abgeschlossene Vertrag. Bezieht sich dieser auf die Grundleistungen der HOAI, dann sind genau diese Grundleistungen auch zu erbringen.
Der Vertrag bestimmt das Honorar. Nur dann, wenn das im Vertrag vereinbarte Honorar die Mindestsätze der HOAI unterschreitet oder die Höchstsätze der HOAI überschreitet, greifen diese Sätze der HOAI.
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