Aufzüge gewährleisten Barrierefreiheit und Komfort. Deswegen und wegen der besseren Vermarktung wird in zahlreichen Wohngebäuden eine Aufzugsanlage eingebaut. Aufzugsanlagen stellen auch immer eine Geräuschquelle dar. Deshalb sind Maßnahmen zur Anlagentechnik und zum baulichen Schallschutz aufeinander abzustimmen. Dazu wurde DIN 8989 „Schallschutz in Gebäuden –Aufzüge“ [1] als Nachfolge-Regelwerk zur VDI 2566 „Schallschutz bei Aufzugsanlagen mit bzw. ohne Triebwerksraum“ Teil 1 [2] und Teil 2 [3] im August 2019 veröffentlicht. Neben einem veränderten Namen möchte die Norm mit zahlreichen Neuerungen Hersteller, Planer und Ausführende unterstützen. Die schon für sich genommen komplexen Themen „Schallschutz“ und „Aufzüge“ führen aber auch dazu, dass sich die Anwendung von DIN 8989 in Teilen schwierig gestaltet. Dazu im Folgenden einige Anmerkungen, um allen Interessierten das Thema näher zu bringen.
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