Folgenreich Unklarheit

Was geschieht, wenn Objekt- und Fachplanungen der Technischen Ausrüstung von einem Planer erbracht werden?

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Deutsches Ingenieurblatt 11/2011
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Eine große Unklarheit, die weitreichende und eklatante Folgen haben kann, besteht noch immer unter den Anwendern der HOAI 2009 darüber, wie die Absätze 2 der Paragrafen 32 und 41 der HOAI für den Fall auszulegen sind, dass der Objektplaner gleichzeitig auch die Fachplanung der Technischen Ausrüstung erbringt. Der folgende Beitrag soll hier für Klarheit sorgen.

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