Seit der Referentenentwurf für die Novellierung der HOAI auf dem Tisch liegt, taucht in den Ingenieurbüros die Frage auf, ob, und wenn ja, ab wann die dort vorgesehene zehnprozentige Erhöhung der Honorare gelten kann. Klare Antwort: Weil es keine Übergangsregelung gibt, müssen die Büros mit individualvertraglichen Vereinbarungen ab sofort selbst dafür sorgen, dass die gesetzlich geregelten Leistungen zehnprozentig höher honoriert werden, die vor dem Inkrafttreten der neuen HOAI vereinbart worden sind, aber erst nach ihrem Inkrafttreten erbracht werden.
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