Honorar aus Honorartafeln

HOAI: Honorare sind nicht an den tatsächlichen Aufwand gekoppelt

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Deutsches Ingenieurblatt 01-02/2017
Recht

Planer hätten gerne mehr Honorar, wenn der tatsächliche Aufwand für die Bauüberwachung das vereinbarte Honorar überschreitet. Auftraggeber würden gerne weniger Honorar zahlen, wenn der tatsächliche Aufwand für die Planung von Abbruchmaßnahmen gering ist. Das geht nicht, wenn die HOAI maßgeblich ist, denn sie kennt keinen unmittelbaren Bezug zum tatsächlichen Aufwand einzelner Teilleistungen oder für Teile der Planung.

Planer hätten gerne mehr Honorar, wenn der tatsächliche Aufwand für die Bauüberwachung das vereinbarte Honorar überschreitet. Auftraggeber würden gerne weniger Honorar zahlen, wenn der tatsächliche Aufwand für die Planung von Abbruchmaßnahmen gering ist. Das geht nicht, wenn die HOAI maßgeblich ist, denn sie kennt keinen unmittelbaren Bezug zum tatsächlichen Aufwand einzelner Teilleistungen oder für Teile der Planung.

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