Die Europäische Kommission (KOM) hat im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI nun Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI erhoben. Dies hatte sie bereits im November 2016 angekündet. Dem vorausgegangen war ein umfangreicher Schriftwechsel und Dialog über einen längeren Zeitraum zwischen Kommission und Bundesregierung, unterstützt durch die Kammern und Verbände der betroffenen Planungsberufe. Leider ohne Erfolg – die Kommission ließ sich von ihrer Sichtweise nicht abbringen und treibt das Verfahren nun weiter voran.
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