Kostenberechnungen fortschreiben

Die Honorargrundlage kann bei nachträglichen Änderungen ohne Weiteres angepasst werden

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 12/2010
Recht

Die neue HOAI legt der Honorarermittlung grundsätzlich die Kostenberechnung für alle Leistungsphasen zugrunde Der Verordnungsgeber hat den Parteien aber bei nachträglichen Änderungen die Möglichkeit gegeben, eine fortgeschriebene Kostenberechnung zur Honorargrundlage zu machen. Was das bedeutet und wie man das macht, wird hier am Beispiel zweier Anfragen erklärt, die von der Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht (GHV) in Mannheim beantwortet worden sind.

----

2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge