Hat die HOAI 2009 viele neue Unklarheiten geschaffen, so hat sie zumindest eines deutlich erleichtert: die Beantwortung der Fragen nach den anrechenbaren Kosten. Durch die Umstellung und den Bezug der HOAI auf die DIN 276, sei es die DIN 276-1 DIN 276-4, ist die Anrechenbarkeit von Kosten leicht festzustellen. Auch ungewöhnliche Leistungen sind hierbei erfasst. Werden im Hochbau die DIN 276-1 und im Ingenieur- und Verkehrsanlagenbau zusätzlich die DIN 276-4 beachtet, dürften Streitigkeiten einfach zu lösen sein. Den Planern ist deshalb – wie die Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht im folgenden Artikel anhand einiger Fragen aus der Praxis belegt – zu raten, ihre Kostenermittlungen streng auf die genannten Normen umzustellen und sämtliche Kosten der Kostengruppen 100 bis 700 vollständig aufzunehmen und zutreffend zuzuordnen.
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