Die Energieeinsparverordnung 2009, die am 1. Oktober 2009 in Kraft trat, beinhaltet bekanntlich eine generelle Verbesserung des energetischen Anforderungsniveaus auch an Fassaden und Fenster. Die Reduzierung der U-Werte von Bauteilen und alternative Berechnungsverfahren verlangen den Planern jetzt indes ein noch genaueres Rechnen ab. Damit stellen sich aber auch die Fragen nach den konkreten Änderungen für die Anforderungen an Fenster, Fassaden und Verglasungen. Hier werden einige davon beantwortet.
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