Honorarbewertungstabellen sollten den Beratenden Ingenieuren eigentlich helfen, Honoraransprüche auf schnelle und auf dem Auftraggeber gegenüber faire Weise zu berechnen. Mittlerweile aber haben viele sogenannte Honorarsachverständige im Auftrag der Auftraggeber die HOAI-Leistungen der Beratenden Ingenieure in den Tabellen so atomisiert, dass angeblich fehlende Leistungsanteile von schon einigen ganz wenigen Prozenten für das Verlangen missbraucht werden, berechtigte Honoraransprüche empfindlich zu reduzieren. Dass solche Minderungsbegehren meisten unrechtmäßig und unlauter sind, belegt der folgende Beitrag über das Massenphänomen Honorarminderung, der im kommenden Heft fortgesetzt wird.
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