Weil sie nach dem Mutterschutz auf einen anderen, nicht gleichwertigen Arbeitsplatz versetzt worden war, wollte eine Arbeitnehmerin neulich einen Schadenersatz von einer halben Million Euro einklagen – und wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung drei Monatsgehälter zugesprochen bekommen, weil ihren alten Posten mittlerweile ein Mann eingenommen hat. Der Fall ist ein Symptom für den Missbrauch, der – auch in Ingenieurbüros – mit dem Antidiskriminierungs-Gesetz zu treiben versucht wird, aber auch dafür, dass die Gerichte fähig sind, mit diesem schwierigen Gesetz maßvoll und vernünftig umzugehen.
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