Wer als Ingenieur oder Architekt nur mit Annahmen über Bodenpressungen plant, statt sie bodengutachtlich exakt feststellen zu lassen, der begibt sich in eine sehr große haftungsrechtliche Gefahr. Das hat jetzt eine große Versicherungsgesellschaft bewiesen, die herauszufinden wollte, wie real die angenommenen Bodenpressungen eigentlich sind. Ergebnis: die meistens von 5.000 Annahmen waren unzutreffend. Wie gefährlich solche fiktiven Planungen werden können, zeigen nicht nur die Ergebnisse dieser Großuntersuchung, sondern auch ein Urteil des Oberlandgerichts Karlsruhe, das einen Architekten und einen Statiker zur Übernahme von je fünfzig Prozent des Schadens verdonnert hat, der wegen einer mangelhaften Gründung entstanden ist – und der ging in die Hunderttausende.
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