Die juristischen Kausalitäten, denen sie sich regelmäßig ausgesetzt sehen, wenn sie für ihre Planungsaufträge für verschiedene Anlagen der technischen Ausrüstung von Objekten Verträge abschließen oder Honorarrechnungen schreiben sollen, stürzen viele Ingenieure der Technischen Gebäudeausrüstung immer wieder in tiefe Verwirrung. Der Grund: Die Vorschriften der HOAI und die Festlegungen der Rechtsprechung in dieser Sache widersprechen dem technischen und fachlichen Empfinden des Ingenieurs deutlich. Für ihn sind die meisten Teile der TGA Einzelobjekte und daher aus einzeln plan- und abrechenbar – für den Juristen nicht. Er muss in Anlagengruppen denken. Wie das alles zusammenhängt, können Sie hier zusammenhängend nachlesen.
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