Auch wenn sie dem Auftraggeber Sicherheit suggerieren: Honorarpauschalen haben ihre Tücken und sollten nicht vor Abschluss der Entwurfsplanung beziehungsweise der Kostenberechnung vereinbart werden. Zu groß ist anderenfalls – wie der folgende Fall aus der Praxis der Ludwigshafener Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht zeigt – das Risiko, dass die Pauschale nicht greift; entweder, weil die vertraglichen Randbedingungen nicht mehr zutreffen, oder weil es, da die HOAI-Mindestsätze unterschritten werden, zu einer unwirksamen Vereinbarung gekommen ist. Zumindest für jenen Auftraggeber, der Planeraufträge regelmäßig erteilt, ist das Risiko meist höher als die Sicherheit. Nicht selten zahlt er sogar am Ende mehr, als den „Mindestsatz“ nach HOAI.
----
2 Seiten
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 0,79 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht